Die Rentenversicherung Riester

Die Riester Rentenversicherung bietet dem Versicherten ein hohes Maß an Sicherheit. Neben den eingezahlten Beiträgen und der von Staat gezahlten Zulagen erhalten Sie von den Versicherungs- unternehmen eine Überschussbeteiligung. Natürlich gilt auch hier: Vor dem Abschluss sollte man sich umfassend beraten lassen und Angebote einholen.




Anlageform: Rentenversicherungen

Die wohl noch am meisten verbreitete Anlageform ist die Riester Renten- versicherung. Hier handelt es sich um eine förderfähige klassische Renten- versicherung. Die Versicherungs- gesellschaft garantiert bei der klassischen Rentenversicherung ihren Kunden eine Verzinsung ihres Sparanteils von aktuell 2,25 Prozent.

Bei der Riester Rentenversicherung zahlt der Versicherte monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einen einkommensabhängigen Betrag ein, welcher bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu zahlen ist. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt dann die Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente.

 

Der einkommensabhängige Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen und den Zulagen des Sparers. Seit dem Jahr 2008 muss der Riester Sparer 4% seines Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in die Riester Rentenversicherung einzahlen. Ansonsten verliert er die staatliche Zulage bzw. erhält die Zulage nur anteilig.

Bei der Riester Rentenversicherung ist auch, wie bei allen anderen Riester-Produkten, eine zwischenzeitliche Verwendung des Kapitals für den Kauf eines Eigenheims möglich. Doch sollte man sich schon in der Eigenheimplanung befinden wäre wohl die Wahl des Banksparplans die bessere Alternative.

Wer eine Riester Rentenversicherung abschließen möchte, sollte nicht zuletzt wegen der immer noch währenden Ertragsschwäche der Versicherungsgesellschaften aktuelle und unabhängige Informationen, sowie mehrere Angebote einholen. Ratsam ist es außerdem, sich für einen Tarif mit Abrufoption zu entscheiden.

Man sollte beim Abschluss einer Riester Rentenversicherung ebenfalls auf den Einschluss der Abrufoption achten. Damit hat man die Möglichkeit, die Rentenzahlung auch später, also zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr, beginnen zu lassen. Ebenfalls wird bei Vertragsabschluss vereinbart ob die später zu zahlende Rente immer gleich bleiben soll, oder steigen soll.

Bei einer dynamischen Vertragsform, was in den meisten Fällen zu empfehlen ist, ist die Anfangsrente niedriger, steigt aber dafür im Laufe der Jahre an. Der Rentner kann sich damit einen Inflationsausgleich sichern und ist vor Rentenkürzungen geschützt, falls die Überschüsse der Unternehmen sinken.