Riester Infos

Wichtige Riester Rente Informationen. Was sich hinter dem Begriff verbirgt. Wer zum förderberechtigten Personenkreis gehört und wo man eine Riester Rente abschließen kann. Wie bekommt man eigentlich die Zulagen? Diese Riester Infos haben wir für Sie zusammengestellt.




Riester-Rente : Allgemeines

Einschränkungen im Rentenalter will wohl niemand gerne hinnehmen. Fakt ist, dass künftig weder die Beamten- versorgung noch die gesetzliche Altersversorgung für eine sorgenfreie Rentenzeit ausreichen werden. Und es ist wohl niemand gewillt, in seinem wohlverdienten Rentenalter diverse Einschränkungen hinnehmen zu müssen. Es gilt also die Bedarfslücke, welche sich durch den Bedarf im Rentenalter und dem tatsächlichen Alterseinkommen errechnet, zu schließen. Doch nur durch zusätzliche Vorsorge, kann diese Lücke geschlossen werden.

Um diese Lücken zu schließen wurden die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte wie Riester Rente oder Rürup Rente eingeführt. Diese Produkte bieten durch die staatliche Förderung den Arbeitnehmern und Selbständigen die Möglichkeit, Ihre Altersversorgung zu erhöhen und somit die Lücke im Rentenalter zu schließen.

 

Der Staat ermöglicht somit den Bürgern die Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie der Beamtenpensionen, entgegenzuwirken und private Vorsorge zu treffen. Doch nicht jede Form der Anlage wird hier vom Staat akzeptiert. Die staatlich geförderten Produkte benötigen eine Zertifizierung und diese wird nur für bestimmte Vorsorgeprodukte ausgestellt. D.h. es sind nur gewisse Vorsorgeprodukte für die staatliche Förderung zugelassen.

Nur Versicherungsunternehmen, Investmentgesellschaften und Banken, welche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen kontrolliert werden, dürfen diese förderfähigen Altersvorsorgeprodukte anbieten. Um als förderfähiges Altersvorsorgeprodukt zu zählen, muss das dementsprechende Produkt über ein Zertifikat verfügen. Über das Zertifikat kann der Sparer die Förderung erkennen und sollte ein Produkt über kein Zertifikat verfügen, wird der Sparer hierfür auch weder Steuerersparnisse noch Zulagen erhalten.

Bei der Riester Rente unterscheidet man zwischen dem förderberechtigten Personenkreis und dem nicht förderberechtigten Personenkreis. Also haben nur Personen, welche dem förderberechtigten Personenkreis angehören, die Möglichkeit einen riesterfähigen Altersvorsorgevertrag abzuschließen und somit Zulagen vom Staat zu erhalten.

Um die vollen Zulagen zu erhalten muss ein gewisser Teil des Bruttoarbeitseinkommens als Beitrag eingezahlt werden. 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens muss der Sparer in den riesterfähigen Altersvorsorgevertrage einzahlen um dementsprechend die volle Zulage zu erhalten. Die Zulagen werden über einen Zulagenantrag beantragt und werden dann dem Vertrag gutgeschrieben. Der Zulagenantrag wird jährlich gestellt, doch hat der Sparer die Möglichkeit bei seinem Anlageinstitut eine Dauerzulagenantrag zu stellen, somit wird das Anlageinstitut sich jährlich um die Beantragung kümmern und der Sparer muss nicht jedes Jahr erneut einen Zulagenantrag stellen.

Die Rentenversicherung Riester bietet mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen eine attraktive Form der zusätzlichen Altersvorsorge!