Die Britische Rentenversicherung

Britische Rentenversicherungen sind mittlerweile auch auf dem deutschen Markt stark verteten. Britische Lebensversicherer dürfen bis zu 100 % vom Anlagevermögen investieren, jedoch leigt die tatsächliche quote bei etwa 60%. Aufgrund dessen ist von einer Britischen Lebensversicherung eine höhere Rendite zu erwarten.




Britische Rentenversicherung

Die Produkte des britischen Kapitalmarktes finden bei uns immer mehr Zuspruch. Das Markenzeichen des britischen Kapitalmarktes ist die Investition in den Aktienmarkt. Die britischen Lebensversicherungs- gesellschaften dürfen bis zu hundert Prozent des allgemeinen Anlage- vermögens der Anleger in den Aktienmarkt investieren. Tatsächlich beläuft sich die Investition immerhin auf etwa 60 Prozent, was schon eine sehr beachtliche Summe ist. Das liegt daran, dass die Aufsichtsämter in England wesentlich offener sind, als die in Deutschland.

Die Vorschriften in Deutschland sind streng, so soll dem Anleger auch eine gewisse Sicherheit vermittelt werden. Die Sparer in England profitieren dadurch natürlich von hohen Rendite- möglichkeiten, man beachte, wir sprechen hier von der Möglichkeit eine hohe Rendite zu erwirtschaften. In Deutschland ist die durchschnittliche Rendite nach dem Jahrtausendwechsel bei durchschnittlich 4,3 Prozent eingependelt, bei den Briten hingegen sind es 14 Prozent. Durchgehend wird gerade bei den britischen Sparmodellen ein Glättungsverfahren eingesetzt.

 

Das Prinzip ist einfach erklärt. Mit Glätten ist gemeint, dass die Kursschwankungen ausgeglichen werden. Bei hohen Börsenkursen wird ein bestimmter Wert, der sich unterhalb des Höchstwertes befindet sofort gesichert wird und so die Schwankungen und Differenzen bei fallenden Kursen sofort stabilisiert werden können. So wird relativ einfach große Verluste vermieden. Der Erwerb einer britischen Lebens- oder Rentenversicherung ist in allen Eu-Staaten rechtlich erlaubt und erfolgt meist über so genannte Vermittler. Hier gilt das allgemeine EU – Recht.

Auch bei den britischen Gesellschaften gibt es eine Absicherung gegen eventueller Insolvenzen von Versicherungsgesellschaften und ist auch in England von den dortigen Behörden vor- geschrieben. Seit 2008 sind auch die britischen Finanzdienstleister dazu verpflichtet eine Kapitalgarantie auszusprechen, allerdings wird diese im Wert sehr gering gehalten und gilt auch nur bis Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine Garantie auf Rückkaufwerte muss allerdings nicht ausgesprochen werden.