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Wohnungsrechtsschutz und Grundstücksrechtsschutz
Schützt VN jeweils in seiner Eigenschaft als:
Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter eines im Versicherungsschein bezeichneten unbebauten oder bebauten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles.
Die Bezeichnung im Versicherungsschein erfolgt mit Straßenangabe und Haus-Nr. bzw., soweit diese nicht vorhanden, mit Angabe der aus dem Kataster ersichtlichen Flur- oder Flurstück-Nr. Mitversichert sind alle Garagen/Kfz-Stellplätze, sofern sie einer versicherten Einheit zuzurechnen sind.
Objekt die sich im Ausland befinden können nicht versichert werden.
Besteht RS für VN in seiner Eigenschaft als Vermieter bzw. Verpächter, ist auch Eigenschaft als Eigentümer geschützt, soweit er für alle vermieteten oder verpachteten Wohn- bzw. gewerblich genutzten Einheiten den tariflich vorgesehenen Beitrag zahlt.
Ist VN jedoch lediglich in seiner Eigenschaft als Eigentümer versichert, hat er keinen RS für Auseinandersetzungen aus der Vermietung oder Verpachtung.
RS beinhaltet die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverträgen, sowie aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, das sind Eigentum, Besitz, Nachbarrecht, Grunddienstbarkeit, Erbbaurecht, Grundpfandrecht, Nießbrauch.
Bespiele für typische Auseinandersetzungen sind: Mieterhöhung, Umlegung von Modernisierungskosten, Nebenkostenberechnung, Schönheitsreparaturen, Kündigung und Räumung, Kautionsrückgabe, Ersatzmieterauswahl.
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