Widerspruch




A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V    W    Z

Widerspruch

Dem Versicherungsnehmer steht ab dem Zugang der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingung und der gesetzlichen Verbraucherinformationen ein auf 14 Tage befristetes schriftliches Widerspruchsrecht zu. Damit soll dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit zur nachträglichen Überprüfung anhand der Unterlagen gegeben werden. Über dieses Recht ist der VN vom RV mit der nachträglichen Übersendung der Unterlagen in unmissverständlicher Form zu belehren. Hat VN ein Widerspruchsrecht, kann er nicht auch noch seinen Antrag auf Abschluss des RS-Vertrages widerrufen.

Zurück