Wettbewerb




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Wettbewerb

Alle Maßnahmen, die der Hervorhebung des eigenen Produktes, insbesondere im Verhältnis zu Konkurrenzangeboten dienen. Als unlauterer Wettbewerb werden Handlungen bezeichnet, die im Geschäftsverkehr zum Zwecke des Wettbewerbes vorgenommen werden und gegen die guten Sitten verstoßen. Das einschlägige Rechtsgebiet ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Kartellgesetz (GWB) und weiteren Spezialvorschriften geregelt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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