Werbung




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Werbung

Bei Werbung handelt es sich um alle Maßnahmen die das Ziel haben den Versicherungsbedarf zu wecken und das werbende Unternehmen hervorzuheben. Hierbei gibt es Grenzen die gesetzlich festgelegt sind. Die Grenzen der Zulässigkeit werden durch das Gesetz gegen den „unlauteren Wettbewerb“ und durch die „Wettbewerbsrichtlinien“ bestimmt. Danach ist es nicht erlaub mit unwahren Behauptung, abträglichen Aussaugen über Konkurrenten, Ausnutzung der Werbung von Konkurrenten für eigene Zwecke, Werbung zu machen.

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