Wahrnehmung rechtlicher Interessen




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Wahrnehmung rechtlicher Interessen

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist bezeichnet den Inhalt und Umfang des Rechtsschutzes. Damit sind rechtliche Schritte gemeint, die nötig sind um dem Versicherungsnehmer zu seinem Recht zu verhelfen, beginnend mit dem Tätigwerden des Rechtsanwaltes und endend mit der Zwangsvollstreckung. Bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen handelt es sich um die außergerichtliche und die gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen; Ausnahme die Abwehr von Schadenersatzansprüchen.

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