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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z WagniswegfallBeispiele für den Wagniswegfall sind u.a.: Tod des Versicherungsnehmers, Verkauf des Fahrzeugs, Aufgabe des Betriebes, Auszug aus der Wohnung, etc.. Ein Wagniswegfall liegt vor wenn die Leistungspflicht des Versicherers unter keinem Gesichtspunkt mehr gegeben ist, also der Versicherungsvertrag seinen Zweck verloren hat. Bei einem Wagniswegfall ist der Rechtsschutzvertrag für das weggefallene Wagnis beendet. Es gibt jedoch in manchen Bereichendes Sonderregelungen. Im Verkehrs-Rechtsschutz tritt bei Wegfall des versicherten Fahrzeuges automatisch das neu hinzukommende Fahrzeug an dessen Stelle. Beim Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz geht beim Wohnungswechsel der Versicherungsschutz auf das neue Objekt über. Bei Tod des VN besteht RS, soweit der Versicherungsbeitrag am Todestag gezahlt war und nicht Wagniswegfall aus anderen Gründen eingetreten ist, bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort. Wird der nächste Beitrag gezahlt, setzt sich RS-Vertrag in dem am Todestag bestehenden Umfang mit dem Beitragszahler (vornehmlich Ehepartner oder andere mitversicherte Person) fort. Diese Person kann jedoch innerhalb eines Jahres nach dem Todestag die Aufhebung des RS-Vertrages ab Todestag verlangen. |
