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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z VersicherungssteuerIst eine für jeden Versicherungsbeitrag zu zahlende Steuer. Die Versicherungssteuer beträgt in Ihrer Hähe zur Zeit 16% des Beitrages. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Der Rechtsschutzversicherer ist jedoch zur Abführung der Steuer verpflichtet. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer berechtigt jedoch nicht zur Kündigung. |
