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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Unerwünschtes RisikoDas zu versichernde Risiko ist aus Sicht des Versicherers unerwünscht. Die Voraussetzung für ein unerwünschtes Risiko sind z.b. Schlechter Schadenverlauf, Versicherungsbetrug. Versicherungsanträge für unerwünschte Risiken werden vom Versicherer abgelehnt. Für bestehende Rechtsschutzverträge hat der Versicherer das Recht die unerwünschten Risiken im Rahmen der ARB zu kündigen. |
