Unerlaubte Handlung




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Unerlaubte Handlung

Juristischer Begriff für einen widerrechtlichen Eingriff in ein vom Gesetz geschütztes Rechtsgut einer anderen Person mit Schadenfolgen. Die unerlaubte Handlung setzt ein regelmäßiges Verschulden voraus. Die Rechtsfolgen einer unerlaubten Handlung ergeben sich aus den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen. Die unerlaubte Handlung ist nicht notwendigerweise eine strafbare Handlung; so ist z.B. eine fahrlässige Sachbeschädigung eine unerlaubte Handlung, jedoch keine Straftat.

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