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Umwandlung des Rechtsschutz-Vertrages
Regelungen, die bei Vorliegen von jeweils festgelegten Voraussetzungen an Stelle eines sonst eintretenden Wagniswegfalles sicherstellen sollen, dass der Versicherungsnehmer einen seinen Umständen angepassten Rechtsschutzversicherungsvertrag erhält. Es handelt sich im einzelnen hierbei um:
- Umwandlung des Fahrer-Rechtsschutz in Verkehrs-Rechtsschutz, sobald auf den Versicherungsnehmer eine Fahrzeug zugelassen wird
- Umwandlung des Privat-Rechtsschutz für Selbständige in einen Privat-Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr selbständig tätig ist bzw. sein Umsatz aus dieser Tätigkeit im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 10.000 EUR betragen hat.
- Umwandlung des Privat-Beruf-Verkehrs-Rechtsschutz in einen Privat-Berufs-Rechtsschutz, wenn auf den Versicherungsnehmer und mitversicherte Familienangehörige seit mindestens 6 Monaten kein Fahrzeug mehr zugelassen ist oder keine Fahrerlaubnis mehr besteht
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