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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z ÜbertragungMan spricht von Übertragung wenn Ansprüche auf eine andere Person übertragen werden. Beispiel: Wechsel des Gläubigers. Eine Übertragung erfolgt durch eine Vereinbarung wie z.B. Geschäftübernahme. Nach der Übertragung ist der Erwerber alleine der Inhaber des übertragenen Anspruches. |
