Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt unterliegt einer absoluten Schweigepflicht in Bezug auf alle Kenntnisse, die er in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt erhalten hat. Rechtsanwälte können sich auf bestimmte Fachrichtungen spezialisieren und somit auch als Fachanwälte zugelassen werden. Nach deutschem Recht kann auch nur die Vertretung durch zugelassene Rechtsanwälte erfolgen. Der Rechtsanwalt nimmt die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmer wahr, gemäß dem ihm erteilten Auftrag.

Vor Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof und den höheren In¬stanzgerichten für Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsstreitigkeiten besteht Anwaltszwang. Dies bedeutet dass sich der Versicherungsnehmer durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muss.

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