Prozesskosten




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Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird auf Antrag vom Gericht für eine Gerichtsinstanz bewilligt wenn die Prozesskosten nach den persönlichen, wirtschaftlichen Verhältnissen nicht mit eigenen Mitteln aufgebracht werden können. Prozesskostenhilfe setzt eine hinreichende Aussicht auf Erfolg voraus und bezieht sich auf die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes, sowie auf die Gerichtskosten und gegebenenfalls auf die gegnerischen Kosten.

Die Prozesskostenhilfe entfällt, wenn für die Auseinandersetzungen Rechtsschutz besteht.

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