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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z ProzesskostenAufwendungen der Prozessparteien, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit stehen. Dazu zählen Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und persönliche Aufwendungen. Diese Kosten werden mit geringen Einschränkungen von Versicherer übernommen. Während die Übernahmeverpflichtung für RA- und Gerichtskosten praktisch unbeschränkt ist, gilt für die persönlichen Aufwendungen gesonderte Regelungen. Kosten die dem Gegner entstanden sind und für die Versicherungsnehmer zur Erstattung verpflichtet ist, fallen sie unter den RS. Die eigenen persönlichen Aufwendungen des Versicherungsnehmers werden jedoch nicht vom RS umfasst. (Ausnahme: Reisekosten zu ausländischem Gericht, wenn persönliches Erscheinen vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist, sowie Dolmetscherkosten bei Verteidigung im Ausland). |
