Privatrechtsschutz




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Privatrechtsschutz

Der Privatrechtsschutz wird für Nichtselbständige und für Selbständige angeboten. Er umfasst den privaten Lebensbereich zu dem auch jede Vermögenslage gehört, es sei denn, dass diese wegen ihres Umfangs oder wegen einer hohen Kreditaufnahme auf eine überwiegende Gewinnerzielungsabsicht schließen lässt und von daher nicht mehr zum Privatberecht zählt.

Ebenfalls zum Privatbereich zählen Radfahren, Segeln, Segel- oder Drachenfliegen, Windsurfen sowie die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und privater Fahrzeuge als Fahrgast.

Im gleichen Umfang versichert wie Versicherungsnehmer sind auch der Ehegatte, der im Versicherungsschein genannte nichteheliche Lebenspartner, die minderjährigen Kinder, sowie die volljährigen Kinder, soweit diese unverheiratet und höchstens 30 Jahre alt sind, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Der Privatrechtsschutz enthält folgende Leistungsarten:
- Allgemeiner Schadenersatz-RS
- Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht
- Arbeits-RS
- Disziplinar- und Standes-RS
- Sozialgerichts-RS
- Steuer-RS vor Gerichten
- Allgemeiner Straf-RS
- Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-RS
- Beratungs-RS für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

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