Privatrecht




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Privatrecht

Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen regelt. Es gilt auch für die Rechtsbeziehungen zu Behörden, soweit diese nicht hoheitliche Aufgaben erfüllen. Für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben kommt das öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht zur Anwendung.

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