|
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
R
S
T
U
V
W
Z
Privatklage / Privatgutachter
Privatklage
Die Privatklage gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, anstelle des Staatsanwaltes als Ankläger ein Strafverfahren zu betreiben. Wenn der Versicherungsnehmer als aktiver Privatkläger auftritt, besteht dafür kein Versicherungsschutz. Ist der Versicherungsnehmer aber Privatbeklagter, so fallen die Verteidigungskosten unter den Versicherungsschutz. ES sind jedoch der Vorsatz – Ausschluss zu beachten.
Privatgutachter
Gutachter die nicht von einem Gericht oder einer Behörde beauftragt wurden, nennt man Privatgutachter.
Zurück
|