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Ordnungswidrigkeiten / Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße die nicht den Straftatbestand erfüllen und deshalb nicht mit einer Strafe, sondern nur mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Geldbuße wird durch ein Bußgeldbescheid der zuständigen Verwaltungsbehörde festgesetzt. Bei einem Einspruch erfolgt eine gerichtliche Überprüfung.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht beim Vorwurf einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit. Hierzu gehören Steuerordnungswidrigkeiten aber keine Verstöße gegen das Verkehrsrecht.
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