Obliegenheit




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Obliegenheit

Als Obliegenheit werden die Regeln für das Verhalten des Versicherungsnehmer aufgrund seines abgeschlossenen Rechtsschutzvertrages bezeichnet. Die Obliegenheiten ergeben sich aus den Vertragsunterlagen und müssen vom Versicherungsnehmer beachtet werden um Versicherungsschutz gewährt zu bekommen.

Es gibt Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles wie z.B. - Mitteilung über jede Erweiterung des versicherten Risikos - Änderung insbesondere Erhöhung der gemäß RS-Vertrag übernommenen Gefahr zu

Weiterhin gibt es Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalles die in erster Linie dazu dienen, dem Zweck, die Bearbeitung des RS-Falles, insbesondere Prüfung der Eintrittspflicht durch den Versicherer, zu ermöglichen und zu erleichtern. Bei vorsätzlicher oder bei Verletzung einer solchen Obliegenheit kann der Versicherer Leistungsfrei sein.

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