Nutzungsberechtigter




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Nutzungsberechtigter

Der Miet- und Pachtvertrag ist die gebräuchlichste Form der Nutzungsberechtigung von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen. Es gibt aber auch sogenannte dingliche Nutzungsberechtigungsverhältnisse, hierzu zählen Nießbrauch und persönliche Dienstbarkeiten. Diese dinglichen Nutzungsberechtigungsverhältnisse werden im Grundbuch eingetragen.

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