Nuklearschaden




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Nuklearschaden

Schaden, der anlässlich von Kernspaltungs- und Verschmelzungsverfahren jeder Art entsteht, z.B. radioaktive Verseuchung und dadurch bedingte Tötung oder Gesundheitsschädigung. Hierfür besteht kein Versicherungsschutz. Ausnahme: Der Schaden ist auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen.

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