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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z NichtselbständigeAlle Personen, die keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben, d.h. also insbesondere Lohn- und Gehaltsempfänger, Pensionäre, Rentner, Hausfrauen, Studenten und Arbeitslose. Nimmt ein Nichtselbständiger eine selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 EUR im letzten Kalenderjahr auf oder übersteigt der anfänglich geringere Umsatz diesen Betrag, so wandelt sich der Rechtsschutz-Vertrag in einigen Fällen um. |
