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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z NebenklageDie Nebenklage ist die Möglichkeit des Verletzten oder Hinterbliebenen eines Getötete, sich neben dem Staatsanwalt als Ankläger an einem Strafverfahren zu beteiligen. Macht der Versicherungsnehmer von der Nebenklage Gebrauch und tritt somit als Nebenkläger auf besteht hierfür kein Versicherungsschutz, da es sich um eine aktive Nebenklage handelt. Läuft jedoch gegen den Versicherungsnehmer ein Strafverfahren, an dem sich der Geschädigte als Nebenkläger beteiligt und werden die entstanden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten des Geschädigten dem Versicherungsnehmer auferlegt, fallen diese in der Regel unter den Versicherungsschutz. Hierbei handelt es sich dann um passive Nebenklagekosten. |
