Nebenintervention




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Nebenintervention

Beteiligung eines Dritten an dem Rechtsstreit zur Unterstützung einer Partei. Wichtigster Fall ist der Streitbeitritt. Dieser liegt vor, wenn jemand einem zwischen anderen Personen geführten Rechtsstreit beitritt, weil er ein Interesse daran hat, dass eine der beiden Streitparteien gewinnt. Die Nebenintervention ist Teil des Zivilprozesses. Der sogenannte Nebenintervenient erhält Rechtsschutz, wenn für das Rechtsverhältnis mit der Prozesspartei, der er beitritt, Versicherungsschutz besteht.

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