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Nachtrag / Nachvertraglich
Nachtrag
Bei Änderung des bestehenden Rechtsschutzvertrages, d.h. Änderung des bestehenden Risikos oder Einschluss eines Zusatzrisikos wir ein Nachtrag zum Versicherungsschein als Ergänzung oder Ersatz des bisherigen Versicherungsscheines ausgefertigt.
Nachvertraglich
Ist ein Rechtsschutzfall nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betroffenen Risiko eingetreten, nennt man diesen Rechtsschutzfall "nachvertraglich".
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