Hoferbe




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Hoferbe

Der Hoferbe lebt und arbeitet auf einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und ist für diesen als Nachfolger (Erbe) des Betriebsinhabers vorgesehen. Er braucht nicht mit dem Betriebsinhaber verwandt oder verschwägert zu sein. Er gehört zu den mitversicherten Personen und muss im Versicherungsschein benannt sein.

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