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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Gleichartige FahrzeugeGleichartige Fahrzeuge nach Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen: Dies hat Bedeutung für den Bereich des Verkehrs-Rechtsschutz. Hier kann der Rechtsschutz auf gleichartige Landfahrzeuge beschränkt werden, so dass kein Rechtsschutz für andere vorhandene oder auch später zusätzlich angeschaffte Fahrzeuge des Versicherungsnehmers besteht. |
