Gleichartige Fahrzeuge




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Gleichartige Fahrzeuge

Gleichartige Fahrzeuge nach Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen:
Krafträder einschließlich Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor,
Personenkraft- und Kombiwagen,
Lastkraftwagen und sonstige Nutzfahrzeuge,
Omnibusse,
Anhänger und Wohnwagen.

Dies hat Bedeutung für den Bereich des Verkehrs-Rechtsschutz. Hier kann der Rechtsschutz auf gleichartige Landfahrzeuge beschränkt werden, so dass kein Rechtsschutz für andere vorhandene oder auch später zusätzlich angeschaffte Fahrzeuge des Versicherungsnehmers besteht.

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