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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z GerichtsstandGerichtsstand ist der Sitz des zuständigen Gerichtes. In den meisten Fällen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte wohnt, bzw. seine gewerbliche Niederlassung hat. Bei Schadenersatzansprüchen ist das Gericht zuständig an dessen Sitz die zum Schadenersatz verpflichtete Handlung begangen wurde. Das gleiche gilt auch bei Strafsachen, wobei hier die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit hat das Verfahren auch am Wohnsitz des Beschuldigten einzuleiten.. |
