Gerichtshof international / supranational




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Gerichtshof international / supranational

Gerichtshof, international

In ARB gebrauchte Bezeichnung für alle Gerichte, in deren Zuständigkeit rechtliche Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Staaten fallen. Inanspruchnahme eines solchen Gerichtes durch RS-Versicherte kaum denkbar.

Gerichtshof, supranational

Sind überstaatliche Gerichte, denen von einzelnen Staaten oder Staatengruppen Teile der Rechtsprechungsbefugnisse übertragen wurden. Sie besitzen Hoheitsrechte, deren sich die jeweiligen Staaten zugunsten der von diesen Staaten gebildeten Gemeinschaft entäußert haben.
Der häufigste Fall einer Inanspruch¬nahme dieser Gerichte durch RS-Versicherte liegt vor, wenn Bedienstete einer internationalen oder supranationalen Organisation RS für eine Auseinandersetzung aus ihrem Arbeits- oder ihrem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis benötigen. Insoweit besteht daher auch, abweichend von dem prinzipiellen RS-Ausschluss der Verfahren vor supranationalen Gerichtshöfen, Versicherungs¬schutz (§ 3, Abs. 3 b).

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