Bußgeldkatalog




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Bußgeldkatalog

Gilt für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten. Er enthält eine Aufzählung aller Tatbestände, bei deren Zuwiderhandlung eine Geldbuße vorgesehen ist und setzt deren jeweilige Höhe fest. Es gilt eine einheitliche Handhabung für das gesamte Bundesgebiet und ist daher auch für die Gerichte verbindlich.

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