Auslandsschaden




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Auslandsschaden

Ein Auslandsschaden liegt vor wenn die rechtlichen Interessen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vertreten werden müssen, auch wenn nur Deutsche beteiligt sind.

Auslandsschäden können aufgrund der erheblichen Rechtsunterschiede und der längeren Abwicklungszeit nicht mit Inlandsschäden verglichen werden.

Weiterhin werden meistens die Anwalts- und Gerichtskosten nicht oder nur teilweise von der Gegenseite erstattet, so dass in den meisten Fällen immer Kosten entstehen.

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