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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z ArbeitsverhältnisDas Arbeitsverhältnis regelt die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Begriff "Arbeitsverhältnis" geht jedoch über den Arbeitsvertrag hinaus. Gegenstand können daher auch Auseinandersetzung über Bereitstellung eines Dienstwagen, Arbeitgeber-Darlehen, etc. sein. Ebenfalls gehören auch Auseinandersetzung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dessen Eigenschaft als Betriebsrat, soweit sein Arbeitsverhältnis berührt wird. |
