Arbeits-Rechtsschutz




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Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis regelt die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Der Begriff "Arbeitsverhältnis" geht jedoch über den Arbeitsvertrag hinaus. Gegenstand können daher auch Auseinandersetzung über Bereitstellung eines Dienstwagen, Arbeitgeber-Darlehen, etc. sein.

Ebenfalls gehören auch Auseinandersetzung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dessen Eigenschaft als Betriebsrat, soweit sein Arbeitsverhältnis berührt wird.

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