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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z ArbeitsmaschinenAls Arbeitsmaschinen bezeichnet man Maschinen die vornehmlich einer Arbeitsverrichtung dienen. Sind diese nicht zulassungspflichtig oder werden trotz prinzipieller Zulassungspflicht ohne Zulassung benutz fallen sie wie stationäre Maschinen unter die Leistungsart Berufs-Rechtsschutz. Dies ist unabhängig davon ob sie selbst fahrbar oder von Motorfahrzeugen mitgeführt werden. Sind Arbeitsmaschinen als KFZ zugelassen müssen sie über die Leistungsart Verkehrs Rechtsschutz abgesichert werden. |
