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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z AntragsbindefristDie Antragsbindefrist gilt für Abschluss von Neuverträgen. Dabei erhält der Versicherungsnehmer bei der Antragsaufnahme üblicherweise die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation ausgehändigt. Die Antragsbindefrist beträgt einen Monat und beginnt mit Ablauf der Widerufsfrist. Handelt es sich nicht um einen Neuvertrag sondern um eine Umstellung eines bestehenden Rechtsschutzvertrages, so entfällt die Antragsbindefrist, da die Versicherungsbedingungen und die gesetzliche vorgeschriebenen Verbraucherinformationen erst mit dem Versicherungsschein übersandt werden. |
