Altenteiler




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Altenteiler

Wer überwiegend von Geld- und /oder Naturalleistungen aus einem land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb lebt, dessen Inhaber er früher war und dessen Wohnsitz sich auf diesem Betrieb oder in räumlicher Nähe befindet, nennt man Altenteiler.

Die Altenteiler-Eigenschaft weißt sich durch Bezug von Altersruhegeld nach dem Gesetz für die Altershilfe für Landwirte aus.

Der Altenteiler gehört zu dem versicherten Personenkreis, muss aber im Versicherungsschein genannte werden.

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