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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z AltenteilerWer überwiegend von Geld- und /oder Naturalleistungen aus einem land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb lebt, dessen Inhaber er früher war und dessen Wohnsitz sich auf diesem Betrieb oder in räumlicher Nähe befindet, nennt man Altenteiler. Die Altenteiler-Eigenschaft weißt sich durch Bezug von Altersruhegeld nach dem Gesetz für die Altershilfe für Landwirte aus. Der Altenteiler gehört zu dem versicherten Personenkreis, muss aber im Versicherungsschein genannte werden. |
