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A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Allgemeiner Rechtsschutz im Vertragsrecht und SachenrechtDie Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen des Privatrechts fallen unter die Rubrik „Allgemeiner Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Meistens handelt es sich hierbei um: a) Ansprüche auf Vertragserfüllung (Lieferung der bestellten Ware) b) Ersatz wegen Nichterfüllung (Wertersatz für nicht gelieferte Ware) c) Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung wegen fehlerhafter Reparatur eines Gegenstandes) d) Minderungsansprüche (Reduzierung des Kaufpreises aufgrund von mangelhafter Ware) Nicht über diese Rubrik versichert sind jedoch Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen sowie Miet- und/oder Pachtverträge über Grundstücke und Gebäude. Diese Streitigkeiten kann man jedoch über Arbeitsrechtsschutz bzw. Wohnungs-Grundstücksrechtsschutz absichern. Weiterhin sind die Risikoausschlüsse zu beachten. |
