Ablehung des Rechtsschutz




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Ablehnung der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Lehnt die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme im Streitfall ab, sind meistens dies die Gründe:

A) Es liegt kein Rechtsschutzfall vor

B) Es liegt ein Risikoausschluss vor Der Rechtsschutzfall ist vorvertraglich, d.h. er ist vor Vertragsabschluß entstanden

C) Der Rechtsschutzfall ist vorvertraglich, d.h. er ist vor Vertragsabschluß entstanden

D) Der Versicherungsnehmer hat Beiträge zur Rechtsschutzversicherung nicht gezahlt

E) Der VN hat eine Obliegenheit verletzt

F) Es besteht keine hinreichende Erfolgsaussicht oder der Kostenaufwand steht in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg.

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