Sterbegeldversicherung / Sterbegeldvorsorge

Keiner setzt sich gerne mit seinem Ableben auseinander. Doch der Tod gehört zum Leben und ist heutzutage auch eine kostspielige Angelegenheit geworden. Mit einer Sterbeversicherung, welche Sie frühzeitig abschließen sollten, bewahren Sie Ihre Angehörigen nicht vor dem Leid welches durch Ihre Ableben entsteht. Jedoch fangen Sie mit einer Sterbegeldversicherung die Hohe finanzielle Belastung, welche bei der Beerdigung entstehen ab.




Sterbegeldversicherung

Wer denkt schon gerne an den Tod; keiner von uns. Oft wird dieses Thema im täglichen Leben ausgeblendet. Doch wenn nahe Freunde oder gar Verwandte sterben, löst dies oft Nachdenken aus. Was passiert wenn ich versterbe? Wer trägt dann die Kosten? Kann ich das meiner Familie zumuten? Mit diesen Fragen wird man dann ohne Zweifel konfrontiert.

Mittlerweile sind Bestattungskosten von 5.000 Euro oder mehr keine Seltenheit mehr, sondern die Regel. Die gesetzlichen Krankenkassen hat das Sterbegeld schon lange gestrichen. Mit der Sterbegeldversicherung ist die Möglichkeit gegeben, die Bestattungskosten abzusichern und somit seine Familie vor den finanziellen Folgen zu bewahren.

 

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften kann diese Police bis zum Alter von 70 Jahren abgeschlossen werden. Diese Versicherung bietet Versicherungsschutz bis zu Todesfall und die Versicherungssumme kann frei gewählt werden. In der Regel liegt die Versicherungssumme zwischen 5.000 € und 10.000 €, je nach Bedarf des Versicherten.

Die Sterbegeldversicherung hat aber bei den meisten Versicherern eine begrenzte Einzahlungs- dauer, was bedeutet dass sie maximal Beiträge bis zum 85. Lebensjahr entrichten, danach haben Sie trotzdem den vereinbarten Versicherungsschutz, der Versicherungsvertrag wird aber beitragsfrei weitergeführt.

Noch ein Vorteil, den die Sterbegeldversicherung bietet. Es gibt keine Gesundheitsprüfung. Dafür nehmen die Versicherer sich das Recht in den ersten drei Laufzeitjahren, im Todesfall nur die eingezahlten Beiträge zurückzuzahlen. Erst nach Ablauf der 3 Versicherungsjahre wird dann im Todesfall die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten ausbezahlt.