Lebensversicherung Lexikon W

Wenn ein Versicherer dem Versicherungsnehmer die Verbraucherinformationen sowie die AVB nicht vor der Versicherungspolice aushändigt, so hat Versicherungsnehmer ein 14 tägiges Wiederspruchsrecht. Hat der Versicherungsnehmer sie nie nachweislich erhalten, so erhöht sich die Frist sogar auf ein volles Jahr beginnend mit der 1. Prämienzahlung.




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Begriffserklärungen W

Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gibt es in der Lebensversicherung nicht mehr. Es wurde vom Rücktrittsrecht ersetzt.

Widerspruchsrecht
Der Versicherungsnehmer hat ein 14tägiges Widerspruchsrecht wenn ihm die AVB und die Verbraucherinformationen erst mit der Versicherungspolice ausgehändigt werden. Kann der Versicherer diesen Zugang nicht beweisen, so hat der Versicherungsnehmer sogar noch innerhalb eines Jahres nach Zahlung der Erstprämie die Möglichkeit vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Macht der Versicherungsnehmer vom Widerspruchsrecht Gebrauch, so ist der Vertrag unwirksam.