Lebensversicherung Lexikon W

Wenn ein Versicherer dem Versicherungsnehmer die Verbraucherinformationen sowie die AVB nicht vor der Versicherungspolice aushändigt, so hat Versicherungsnehmer ein 14 tägiges Wiederspruchsrecht. Hat der Versicherungsnehmer sie nie nachweislich erhalten, so erhöht sich die Frist sogar auf ein volles Jahr beginnend mit der 1. Prämienzahlung.




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Begriffserklärungen W

Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht wurde gesetzlich durch das Rücktrittsrecht ersetzt.

Widerspruchsrecht
Ab dem Zeitpunkt des Erhalts der allgemeinen Versicherungsbedingungen durch den Versicherer, hat der Versicherte ein 14-tägiges Widerspruchsrecht, auf das der Versicherer ausdrücklich Aufmerksam machen muss.

Wiederinkraftsetzung
Der Versicherte hat das Recht, seine Versicherung beitragsfrei zu stellen. Nach Ablauf einer vereinbarten Zeit kann er die Zahlungen wieder fortführen und den Vertrag somit wieder Inkraftsetzen.