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Begriffserklärungen V
VAG
Versicherungsaufsichtsgesetz
Verbraucherinformationen
Die Verbraucherinformationen müssen bestimmte Angaben wie z.B. Name, Anschrift, Rechtsform des Versicherers - Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des VR - Laufzeit des Vertrages - Beitrag, Zahlungsweise - Bindefrist des Antrags - Belehrung über das Recht zum Widerruf bzw. Rücktritt - Informationen zur steuerlichen Behandlung - Übersicht über die garantierten Leistungen, etc. enthalten, und sind dem Versicherungsnehmer immer auszuhändigen.
Verbundene Leben
Wenn zwei oder mehrere Personen in einem Vertrag versichert sind, diese Versicherten auch gemeinsam Versicherungsnehmer sind, spricht man von einer Versicherung auf verbundene Leben. Durch das erhöhte Todesfallrisiko zweier bzw. mehrerer Personen ist auch der Beitrag entsprechend höher, aber trotzdem geringer als bei Einzelverträgen. Bei der Versicherung auf verbundene Leben wird die Leistung beim ersten Todesfall der versicherten Personen fällig. Der Vertrag ist dann somit beendet.
Vermögensbildende Lebensversicherung
Die Vermögensbildende Lebensversicherung ist die Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen. Hier kann aber keine Zusatzversicherung eingeschlossen werden.
Vermögenswirksame Leistungen
Der Staat fördert die Eigentums- und Vermögensbildung. Grundlage hierfür ist das Vermögensbildungsgesetzt. Es können monatlich bis zu 40 € bzw. jährlich bis zu 480 € vermögenswirksam angelegt werden. Oft ist es üblich dass der Arbeitgeber die Sparleistungen teilweise oder sogar ganz erbringt, sollte dies jedoch nicht der Fall sein hat der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit die entsprechenden Beiträge von Seinem Verdienst abzweigen zu lassen.
Versicherte Person
Die Person auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird, ist die versicherte Person.
Versicherungsbeginn
Man unterscheidet zwischen dem formellen Beginn, dem technischen Beginn und dem materiellen Beginn.
Versicherungsdauer
Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, in dem das Eintreten des Versicherungsfalles zu einer Versicherungsleistung führt.
Versicherungsfall
Als Versicherungsfall bezeichnet man ein Ereignis, das zu einer Leistungspflicht des Versicherers führt, wie z.B. Tod, Ablauf, Berufsunfähigkeit, etc.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Er hat alle Rechte und Pflichten an dem Vertrag. In der Regel ist der Versicherungsnehmer derjenigen der den Vertrag beantrag hat.
Versicherungssumme
Die vertraglich garantierte Summe, die der Versicherer im Versicherungsfall zu zahlen hat, ist die Versicherungssumme.
Versicherungsvertrag
Im Versicherungsvertrag werden die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und der Versicherers geregelt.
Versorgungsbedarf
Um die Versorgungslücke zu ermitteln wird der Versorgungsbedarf benötigt.
Versorgungslücke
Die Differenz zwischen dem Versorgungsziel und allen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüchen ergibt die sogenannte Versorgungslücke.
Verzinsliche Ansammlung
Bei dem Gewinnverwendungssystem „Verzinsliche Ansammlung“ werden die Gewinnbeteiligungen jedes Jahr auf ein Konto gesammelt und dort verzinslich angelegt. Die Auszahlung dieser sogenannten Überschüsse zzgl. der garantierten Leistung erfolgt dann im Versicherungsfall
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Als Versicherungsnehmer unterliegt man der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Dies bedeutet dass mein beim Vertragsabschluss alle bekannten Umstände über das zu versichernde Risiko, dem Versicherungsunternehmen mitteilen muss. Das Versicherungsunternehmen hat bei schuldhafter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer ein Rücktrittsrecht. Diese Frist beträgt bei manchen Sparten 3 Jahre, bei anderen Sparten wiederum 10 Jahre.
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