Lebensversicherung Lexikon U

Ein Umtauschrecht gibt es auch bei Lebensversicherungen. Man kann eine Risikolebensversicherung beispielsweise innerhalb einer festgelegten Frist in eine kapitalbildene Lebensversicherung umwandeln lassen. Bei der Lebensversicherung kann man sich für das unwiderrufliche oder das widerrufliche Bezugsrecht entscheiden. Werden die Versicherungsbeiträge unterjährige gezahlt, spricht man von der unterjährigen Zahlungsweise.




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Begriffserklärungen U

Überschussanteile
Die Beträge, die höher als die zum Vertragsabschluss garantierte Leistungshöhe sind und die Lebensversicherung letzten Endes höher ausfallen lassen.

Umtauschrecht
Bis zu einem gewissen Zeitpunkt ist es in der Regel möglich, eine Risiko-Lebensversicherung in eine Kapital-Lebensversicherung umzutauschen, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

Unfalltod-Zusatzversicherung
Entscheidet sich ein Versicherter bei Abschluss einer Lebensversicherung eine Unfalltod-Zusatzversicherung mit einzubeziehen, so erhöht sich die Leistung der Versicherung im Todesfall des Versicherten.

Unterjährige Zahlungsweise
Man spricht bei monatlicher, vierteljährlicher bzw. halbjährlicher Zahlungsweise von der unterjährigen Zahlungsweise, da die Beiträge nicht jährlich gezahlt werden.

Unwiderrufliches Bezugsrecht
Bei Abschluss einer Lebensversicherung hat der Versicherte die Möglichkeit eine Person unwiderruflich als Begünstigten der Versicherung, für den Fall des Todes des Versicherten, einzusetzen.