Lebensversicherung Lexikon U

Ein Umtauschrecht gibt es auch bei Lebensversicherungen. Man kann eine Risikolebensversicherung beispielsweise innerhalb einer festgelegten Frist in eine kapitalbildene Lebensversicherung umwandeln lassen.
Werden die Versicherungsbeiträge nicht jährlich sondern z. B. in vierteljährlichen Abständen gezahlt, so spricht man von einer unterjährigen Zahlungsweise.




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Begriffserklärungen U

Umtauschrecht
In den meisten Fällen ist es möglich bis zum Ende des 10. Versicherungsjahres eine Risiko-Lebensversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung mit gleicher Todesfallsumme umzuwandeln. Diese Umwandlung erfolgt dann ohne Gesundheitsprüfung.

Unfall
Erleidet der Versicherte eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung aufgrund von einem plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis, spricht man von einem Unfall.

Unfalltod-Zusatzversicherung
Erleidet der Versicherte einen Unfall während der Vertragsdauer und stirbt innerhalb eines Jahres an den Folgen dieses Unfalls, wird neben dem Todesfallkapital auch die Unfalltod-Zusatzversicherung fällig, wenn diese im Vertrag vereinbart ist.

Unterjährige Zahlungsweise
Wenn Beiträge nicht jährlich, sondern in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten gezahlt werden, nennt man das unterjährige Zahlungsweise.

Unwiderrufliches Bezugsrecht
Beim unwiderruflichen Bezugsrecht erwirbt der Begünstigte ein sofort wirksames Recht, das aber erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls realisiert wird. Eine spätere Änderung der Bezugsberechtigung ist nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.