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Begriffserklärungen T
Teilauszahlung
Hat man bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung Teilauszahlung vereinbart, wird das Erlebensfallkapital in den vereinbarten Teilraten ausgezahlt. Wichtig ist jedoch, dass die Teilauszahlungen nicht vor Ablauf von 12 Jahren erfolgen, da dies sonst steuerschädlich wäre.
Termfix-Versicherung
Eine Versicherung mit festem Auszahlungstermin ist eine Termfix-Versicherung. Dabei erfolgt die Auszahlung nicht im Todesfall, sondern nach Ablauf der Versicherung. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Versicherung, wird das Deckungskapital vom Versicherer aufgefüllt und die Versicherung wird beitragsfrei fortgeführt.
Tilgungsversicherung
Die Tilgungsversicherung wird oft für die Finanzierung von Bauvorhaben verwendet. Dabei wird dann mit dem Erlebensfallkapital das Darlehen zurückgezahlt. Bei der Tildungsversicherung wird die Vertragsdauer auf die Darlehensdauer abgestimmt und am Ende der Vertragsdauer mit dem Erlebensfallkapital das Darlehen in voller Höhe abgelöst. Bei dieser Form bleibt das Darlehen konstant und wird nicht während der Darlehenszeit getilgt, sondern der Versicherungsnehmer zahlt nur die Zinsen.
Todesfallkapital
Den Betrag, den die Versicherungsgesellschaft im Todesfall der versicherten Person an die Bezugsberechtigten auszuzahlen hat, nennt man Todesfallkapital. Das Todesfallkapitalsetzt sich aus der vereinbarten, garantierten Todesfallsumme und Gewinnanteilen bis zum Todestag zusammen.
Todesfallversicherung
Die Todesfallversicherung ist eine Form der Kapital-Lebensversicherung und dient zur Abdeckung des Todesfallrisikos. Hierbei wird das Risiko nicht zeitlich begrenzt, sondern deckt das Risiko bis ans Lebensende ab. Die hauptsächliche Form der Todesfallversicherung ist die Sterbegeldversicherung.
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