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Begriffserklärungen S
Schlussgewinnanteil
Der Gewinnanteil der erst bei Ablauf erbracht wird, nennt man Schlussgewinnanteil. Der Schlussgewinnanteil fällt aber auch bei Rückkauf oder im Todesfall an, vorausgesetzt eine gewisse Wartezeit ist erfüllt.
Schweigepflicht-Entbindungsklausel
Die Schweigepflicht-Entbindungsklausel enthält die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, damit der Versicherer den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers prüfen kann. Die Schweigepflicht –Entbindungsklausel erstreckt sich aber auch auf staatsanwaltliche Ermittlungsakten, wie z.B. bei Unfalltod oder Verdacht auf Selbstmord. Die Schweigepflicht –Entbindungsklausel ist Teil des Versicherungsantrages.
Sofortrente
Die Sofortrente kann man nur gegen Zahlung eines Einmalbeitrages abschließen, da die vereinbarte Rente sofort gezahlt wird.
Sparanteil
Der Sparanteil wird zur Finanzierung der vertraglich zugesicherten Erlebensfallleistung verwendet. Von daher wird er nicht für die Risikotragung benötigt. Der Sparanteil ist ein gewisser Teil des Nettobeitrages.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung, auf das Leben einer Person. Ziel der Sterbegeldversicherung ist es bei Tod der versicherten Person, die Beerdigungskosten zu finanzieren.
Sterbetafel
Die Sterbetafel unterscheidet nach Männern und Frauen ist eine wichtige Rechnungsgrundlage für die Versicherer. Hier ist für jedes Lebensalter die durchschnittliche Lebenserwartung berechnet.
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