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Begriffserklärungen R
Rendite
Auch Effektivzins genannt. Der tatsächliche, jährliche Ertrag des in eine Versicherung eingezahlten Betrages.
Rentenfonds
Die vom Versicherten eingezahlten Beiträge werden in Rentenfonds eingezahlt, die ausschließlich aus festverzinslichen Wertpapieren bestehen.
Rentengarantiezeit
Ist diese Option bei einer privaten Rentenversicherung vereinbart, wird die Rente für den vereinbarten Zeitraum garantiert gezahlt. Sollte der Versicherte vor Ablauf dieser Zeit sterben, werden die Zahlungen an die Erben weiter gezahlt.
Restschuldversicherung
Diese Art der Lebensversicherung dient dazu, bestehende Darlehen und Kredite für den Fall des Todes des Versicherten abzusichern. Die laufenden Darlehen und Kredite wären im Todesfall durch diese Versicherung gedeckt.
Risikoanteil
Auch Risikobeitrag. Dieser Beitrag ist zur Absicherung einer möglichen Inanspruchnahme der Leistungen durch den Versicherer gedacht.
Risikoausschluss
Sollten bei einer versicherungsmedizinischen Beurteilung Krankheiten festgestellt werden, die nicht durch Beitragszuschläge gedeckt werden können, werden diese durch den Versicherer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Risikoklassen
Den Begriff kennt man aus dem Bereich der Aktienfonds. Je höher die Risikoklasse des Aktienfonds, desto höher die Gewinnchancen, aber desto höher ist auch das Kursrisiko.
Risiko-Lebensversicherung
Diese Form der Lebensversicherung sichert nur den Todesfall ab. Lebt der Versicherte zum Zeitpunkt des Laufzeitendes noch, verfallen die von ihm gezahlten Beiträge.
Risikoprüfung
Sollten bei Antragsstellung vom Versicherer aus Zweifel bei den Angaben des Versicherten bestehen, werden diese durch einen Arzt geprüft.
Risikozuschlag
Sollten im Antrag oder bei einer versicherungsmedizinischen Beurteilung Krankheiten oder Leiden festgestellt werden, so werden vom Versicherer die Beiträge mit einem Risikozuschlag versehen und fallen dementsprechend höher aus.
Rückkaufswert
Der Betrag den der Versicherte erhält, wenn er seine Versicherung vor regulärem Ablauf kündigt. Dabei muss der Versicherte mit teilweise erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.
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