Lebensversicherung Lexikon P

Es ist hinreichend bekannt, das die gesetzlichen Leistungen im Falle von Krankheit und Pflegebedürfigkeit nicht übermäßig hoch sind. Durch eine Pflegerentenversicherung bzw. eine Pflegerenten-Zusatzversicherung kann man sich finanziell absichern. Die daraus resultierenden Leistungen ergänzen die gesetzlichen Zahlungen.




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Begriffserklärungen P

Pauschalregelung
Nach der Pauschalregelung setzt bei Berufsunfähigkeit ab 50% Berufsunfähigkeit die Leistungspflicht des Versicherers ein.

Pflegerentenversicherung
Man kann mit einer privaten Pflegerentenversicherung die gesetzliche Pflegeversicherung ergänzen. Wird der Versicherte während der Versicherungsdauer Pflegebedürftig, tritt der Versicherungsfall ein. In diesem Fall wird dann eine lebenslange Rente gezahlt, welche abhängig von der Pflegestufe ist. Bei der privaten Pflegerentenversicherung hat man die Möglichkeit zusätzlich eine Altersrente zu vereinbaren, die dann ab einem festgesetzten alter die Pflegerente ablöst. Weiterhin kann man auch eine Todesfallleistung einschließen.

Pflegerenten-Zusatzversicherung
Die Pflegerenten-Zusatzversicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer pflegebedürftig wird. Dann wird die Hauptversicherung von der Beitragszahlung befreit und eine lebenslängliche Rente in Abhängigkeit von der Pflegestufe gezahlt.