Lebensversicherung Lexikon P

Es ist hinreichend bekannt, das die gesetzlichen Leistungen im Falle von Krankheit und Pflegebedürfigkeit nicht übermäßig hoch sind. Durch eine Pflegerentenversicherung kann man sich finanziell absichern. Die daraus resultierenden Leistungen ergänzen die gesetzlichen Zahlungen. Durch das Policendarlehen hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit seine Lebensversicherung zu beleihen.




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Begriffserklärungen P

Pauschalregelung
Die Leistungspflicht des Versicherers setzt nach der Pauschalregelung bei Berufsunfähigkeit, ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit ein.

Pflegerentenversicherung
Eine private Erweiterung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die durch eine Altersrente und Lebensversicherung erweiterbar ist.

Policendarlehen
Auch Beleihung. Auch Policendarlehen. Der Versicherte kann seine Lebensversicherung durch ein Policendarlehen beleihen und somit günstigere Konditionen für das geliehene Geld erzielen.