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Begriffserklärungen P
Pauschalregelung
Nach der Pauschalregelung setzt bei Berufsunfähigkeit ab 50% Berufsunfähigkeit die Leistungspflicht des Versicherers ein.
Pflegerentenversicherung
Man kann mit einer privaten Pflegerentenversicherung die gesetzliche Pflegeversicherung ergänzen. Wird der Versicherte während der Versicherungsdauer Pflegebedürftig, tritt der Versicherungsfall ein. In diesem Fall wird dann eine lebenslange Rente gezahlt, welche abhängig von der Pflegestufe ist. Bei der privaten Pflegerentenversicherung hat man
die Möglichkeit zusätzlich eine Altersrente zu vereinbaren, die dann ab einem festgesetzten alter die Pflegerente ablöst. Weiterhin kann man auch eine Todesfallleistung einschließen.
Pflegerenten-Zusatzversicherung
Die Pflegerenten-Zusatzversicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer pflegebedürftig wird. Dann wird die Hauptversicherung von der Beitragszahlung befreit und eine lebenslängliche Rente in Abhängigkeit von der Pflegestufe gezahlt.
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