Lebensversicherung Lexikon O

Bei allen Versicherungen egal welcher Art gibt es den Begriff Obliegenheiten. Er bezeichnet nichts anderes als die Pflichten, denen der Versicherungsnehmern, sowohl als auch der Versicherer unterliegen. Es gibt die gesetztlichen Obliegenheiten und auch vertraglich festgelegte Verpflichtungen, denen beide Parteien nachzukommen haben. Bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherten soll der Ombudsmann schlichten.




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Begriffserklärungen O

Obliegenheiten
So werden die Pflichten des Versicherten gegenüber dem Versicherer genannt.

Ombudsmann
Unparteiischer Schiedsmann, der bei Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von bis zu 5000,-€ zwischen Versicherer und Versichertem schlichten soll.