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A B D E F G H K L M O P R S T U V W Z Begriffserklärungen OObliegenheiten Ombudsmann |
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Lebensversicherung Lexikon OBei allen Versicherungen egal welcher Art gibt es den Begriff Obliegenheiten. Er bezeichnet nichts anderes als die Pflichten, denen der Versicherungsnehmern, sowohl als auch der Versicherer unterliegen. Es gibt die gesetztlichen Obliegenheiten und auch vertraglich festgelegte Verpflichtungen, denen beide Parteien nachzukommen haben. Bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherten soll der Ombudsmann schlichten. |
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