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Begriffserklärungen K
Kalenderjahrmethode
Die Kalenderjahrmethode ist eine Berechnungsmethode um das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers zu ermitteln. Diese Berechnungsmethode wird bei Personenversicherungen angewandt. Dabei ergibt das Jahr des Versicherungsbeginns abzgl. Des Geburtsjahres, als Eintrittsalter.
Kapitaldeckungsverfahren
Hier wird zur Deckung zukünftiger Leistungen Kapital zurückgestellt , das heißt jeder spart für sich selbst an. Das Kapitaldeckungsverfahren kennt man aus der privaten Lebensversicherung.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragssteuer ist ein Teil der Einkommenssteuer, mit der Kapitalerträge besteuert werden.
Kapitallebensversicherung
Eine Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall ist eine Kapitallebensversicherung. Meistens werden diese Verträge zur Altersvorsorge bzw. zur Finanzierung von Immobilien eingesetzt.
Kapitalwahlrecht
Normalerweise hat der Versicherte das Recht zu Beginn der Rentenzahlung zu wählen ob er die Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung in Anspruch nehmen will. Bei der Kapitalabfindung wird ein Einmalbetrag gezahlt, bei Rentenzahlung die monatliche Lebenslange Rente. Dieses Wahlrecht nennt man Kapitalwahlrecht.
Kostenanteil
Der Kostenanteil setzt sich aus den Abschlusskosten und den lfd. Verwaltungskosten zusammen und ist im Beitrag zur Lebensversicherung enthalten.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit seinen Vertrag jederzeit zu kündigen. Die Kündigung kann zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen, bzw. bei Ratenzahlungen auch zum Ende des Ratenzahlungsabschnitts. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfrist bei einer Lebensversicherung beträgt einen Monat.
Kündigung durch Versicherer
Der Versicherer hat bei schuldloser Verletzung oder zu später Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, bei Gefahrerhöhung nach Antragsstellung und bei Nichtzahlung des Folgebeitrages, ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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