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Begriffserklärungen K
Kalenderjahrmethode
Eine Methode zur Berechnung des Eintrittsalters. Hierbei gilt das Geburtsjahr als Maßgeblich für die Berechnung des Eintrittsalters.
Kapitalabfindung
Die Höhe der Kapitalabfindung wird beim Abschluss einer Lebensversicherung festgelegt und wird vom Versicherer garantiert.
Kapitaldeckungsverfahren
Das Finanzierungsmodell der Lebensversicherung. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsformen spart hierbei jeder für sich selbst und stellt dazu Kapital zurück, dass durch seine Verzinsung an Wert gewinnt.
Kapitalertragsteuer
Zinsen, die durch das Sparen in einer Lebensversicherung entstehen, sind steuerpflichtig.
Kapitallebensversicherung
Diese Form der Lebensversicherung sichert den Todes- und Erlebensfall ab. Sehr oft werden sie zur Finanzierung eines Eigenheims oder zur Altersvorsorge abgeschlossen.
Kapitalwahlrecht
Der Versicherte einer privaten Rentenversicherung hat zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen das Recht zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung und der Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung zu wählen.
Kinderinvaliditätsversicherung
Ab einem Invaliditätsgrad von 50% zahlen die meisten Versicherer dem Kind eine lebenslange Rente. Dabei spielt es für die Höhe der Leistungen, ob die Invalidität durch Krankheit oder Unfall entstanden ist.
Kostenanteil
Der Kostenanteil ist im Beitrag zur Lebensversicherung enthalten und dient der Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Mit einer Kündigungsfrist von einem Monat hat der Versicherungsnehmer jederzeit die Möglichkeit seinen Lebensversicherungsvertrag zu kündigen.
Kündigung durch Versicherer
Auch der Versicherer hat ein außerordentliches Kündigungsrecht. Z.B. bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder bei Nichtzahlung des Folgebeitrages hat dieser die Möglichkeit der Kündigung.
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